Frau bei der Krebsvorsorge
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Krebsvorsorge bei Frauen und Männern: ab wann und welche?

Von: Dagmar Reiche (Ärztin und Medizinautorin), Jasmin Rauch (Medizinredakteurin), Marina Bierbrauer (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 17.10.2024

Die Krebsvorsorge bei Mann und Frau ist im Rahmen der allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen ein wichtiger Baustein. Denn es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher bösartiger Tumoren und den meisten ist gemein, dass die Heilungschancen umso größer sind, je früher der Krebs erkannt wird. Bei manchen Krebsarten können sogar Krebsvorstufen erkannt und entfernt werden, bevor eine bösartige Erkrankung entsteht. Welche unterschiedlichen Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung es gibt, was bei den Untersuchungen gemacht wird und ab wann man diese wahrnehmen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Krebsvorsorge: Diese Untersuchungen gibt es

Viele Krebserkrankungen machen sich erst im fortgeschrittenen Stadium bemerkbar. Deshalb ist es wichtig, den*die Arzt*Ärztin nicht erst bei Beschwerden oder Symptomen aufzusuchen. In Deutschland existiert ein gesetzliches Programm zur Krebsvorsorge. Dieses wird auch Krebs-Screening genannt.

Folgende Krebsformen sind durch das gesetzliche Programm zur Krebsfrüherkennung abgedeckt:

Was wird wann bei der Krebsvorsorge gemacht?

Je früher bösartige Veränderungen erkannt werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie gut behandelt oder sogar geheilt werden können. Deshalb werden vom Gesetzgeber ärztliche Vorsorgeuntersuchungen empfohlen, die nachweislich der Früherkennung häufiger Krebserkrankungen dienen.

Neben dem ärztlichen Gespräch mit Erfragung der Krankengeschichte und einer Beratung sind einige Untersuchungen im gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm enthalten. Diese Untersuchungen sind für Versicherte kostenlos, die Kosten werden von den Krankenkassen getragen.

Für Privatversicherte gelten in den meisten Fällen die gleichen Regelungen und die Kosten werden ebenfalls übernommen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall dazu bei Ihrer Krankenversicherung.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Untersuchungen zur Krebsvorsorge es für Männer und Frauen gibt, wie sinnvoll sie sind sowie wann und in welchen Abständen sie empfohlen werden.

Krebsvorsorge bei Frauen

Die Krebsvorsorge bei Frauen umfasst je nach Alter unterschiedliche Untersuchungen in verschiedenen Intervallen.

Ab dem 20. Lebensjahr

Ab dem 20. Lebensjahr können Frauen jährlich eine gynäkologische Krebsvorsorge zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen am Genital in Anspruch nehmen. Das beinhaltet eine gynäkologische Untersuchung (Inspektion, also eine Inaugenscheinnahme, und Abtasten) der inneren und äußeren Geschlechtsorgane (Scheide, Gebärmutter, zum Teil Eierstöcke) sowie eine Abstrichuntersuchung (Pap-Abstrich) aus dem Gebärmutterhals beziehungsweise Muttermund. Der Pap-Abstrich ermöglicht es, Gewebeveränderungen, die Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs sein können, frühzeitig zu erkennen. Bei höhergradigen Zellveränderungen können diese vorsorglich entfernt werden, sodass aus ihnen kein Krebs entstehen kann.

Ab dem 30. beziehungsweise 35. Lebensjahr

Ab dem 30. Lebensjahr werden im Rahmen der Brustkrebsvorsorge jährlich zusätzlich die Brüste und die umliegenden Lymphknoten abgetastet. Außerdem sollen Frauen eine Anleitung zur monatlichen Selbstuntersuchung erhalten. Ab dem 35. Lebensjahr wird der Pap-Abstrich nur noch alle drei Jahre durchgeführt. Hinzu kommt dann aber zusätzlich ein HPV-Test, also ein Test auf Humane Papillomviren. Diese sind fast immer der Auslöser von Gebärmutterhalskrebs. Der HPV-Test wird ebenfalls anhand eines Abstriches aus dem Gebärmutterhals durchgeführt. Die Tastuntersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge bei dem*der Frauenarzt*Frauenärztin wird weiterhin einmal pro Jahr durchgeführt.

Ab dem 35. Lebensjahr haben Frauen zudem alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung. Dazu gehört ein Anamnesegespräch, eine Untersuchung der gesamten Haut sowie eine abschließende Beratung zum Untersuchungsergebnis. Um bestimmte Hautstellen genauer beurteilen zu können, kommt ein Dermatoskop (Auflichtmikroskop) zum Einsatz. Die Kosten für den Einsatz dieses Geräts werden seit 2020 von den Krankenkassen übernommen. Einige Krankenkassen bieten das Hautkrebs-Screening einmalig oder ebenfalls alle zwei Jahre bereits für jüngere Menschen an. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung. Die Untersuchung wird in einer hautärztlichen Praxis durchgeführt. Manchmal ist sie auch bei Hausärzten*Hausärztinnen möglich, wenn diese eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben.

Ab dem 50. beziehungsweise 55. Lebensjahr

Zwischen 50 und 75 Jahren haben Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie (Röntgenuntersuchungen der Brust) – damit lassen sich Frühstadien von Brustkrebs und noch sehr kleine Tumoren entdecken.

Zusätzlich können Frauen eine Beratung zum Früherkennungsprogramm für Darmkrebs wahrnehmen. Zwischen 50 und 54 Jahren besteht im Rahmen der Darmkrebsvorsorge zudem die Möglichkeit einer jährlichen Stuhluntersuchung auf okkultes (nicht sichtbares) Blut. Ab einem Alter von 55 Jahren erhalten Frauen wahlweise alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung oder insgesamt zwei Darmspiegelungen (Koloskopien). Diese müssen im Mindestabstand von zehn Jahren stattfinden, solange keine Auffälligkeiten bei der Untersuchung festgestellt werden. Die Stuhluntersuchung kann in der hausärztlichen Praxis stattfinden. Die Darmspiegelung wird in einer Fachpraxis für Gastroenterologie vorgenommen.

Krebsvorsorge bei Männern

Auch bei Männern finden in unterschiedlichen zeitlichen Abständen Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung statt.

Ab dem 35. Lebensjahr

Ab dem Alter von 35 Jahren übernehmen bei Männern die Krankenkassen alle zwei Jahre die Kosten für eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung mit Anamnesegespräch, Hautuntersuchung und Beratungsgespräch zum Ergebnis der Untersuchung.

Ab dem 45. Lebensjahr

Ab dem 45. Lebensjahr können Männer jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs sowie Krebs am äußeren Genital wahrnehmen. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die äußeren Geschlechtsorgane abgetastet. Zudem findet eine Abtastung des Enddarms statt, mit der Unregelmäßigkeiten an der Prostata erkannt werden können. Auch die lokalen Lymphknoten werden abgetastet, da angeschwollene Lymphknoten auf Erkrankungen hindeuten können. Abschließend berät der*die Urolog*in zum Ergebnis.

Ab dem 50. beziehungsweise 55. Lebensjahr

Da Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko aufweisen, an Darmkrebs zu erkranken, haben sie bereits ab dem 50. Lebensjahr die Möglichkeit, insgesamt zwei Darmspiegelungen zur Krebsfrüherkennung durchführen zu lassen. Der Abstand zwischen den beiden Darmspiegelungen muss auch hier mindestens zehn Jahre betragen, sollten keine auffälligen Veränderungen gefunden werden. Alternativ können Männer im Alter von 50 bis 54 jährlich eine Stuhluntersuchung auf okkultes Blut durchführen zu lassen. Ab 55 Jahren steht ihnen diese Möglichkeit alle zwei Jahre zur Verfügung.

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Weitere Leistungen bei Notwendigkeit

Bei Menschen mit Krankheitssymptomen oder erhöhtem Risiko für Krebs, zum Beispiel durch familiäre Vorbelastung, werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich auch mehr oder häufiger Untersuchungen gezahlt, wenn der*die behandelnde Arzt*Ärztin dies für notwendig erachtet. Gibt es keine medizinische Notwendigkeit, können auch in der Krebsvorsorge sogenannte IGeL-Leistungen in Anspruch genommen werden.

IGeL in der Krebsvorsorge

Die Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen (kurz IGeL) müssen von den Betroffenen selbst getragen werden. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. So ist für einige Untersuchungen der Nutzen nicht ausreichend wissenschaftlich belegt oder sie sind noch so neu, dass bisher keine Studiendaten zu ihrem Nutzen vorliegen. Ein häufiger Kritikpunkt an einigen IGeL in der Krebsvorsorge ist zudem, dass die damit erzielten Ergebnisse zu ungenau sind. Das heißt, ein Tumor könnte übersehen werden oder es könnte eine Fehldiagnose über eine vermeintliche Krebserkrankung gestellt werden.

Betroffene sollten sich also im Vorfeld ausreichend informieren und gründlich abwägen, ob und welche Individuellen Gesundheitsleistungen zur Krebsfrüherkennung sie in Anspruch nehmen wollen.

Beispiele für IGeL in der Krebsvorsorge:

  • vaginaler Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter zur Feststellung von Tumoren an diesen Organen
  • Blutuntersuchungen auf Tumormarker, also bestimmte Proteine, deren erhöhte Konzentration auf eine Krebserkrankung hinweisen kann.
  • Ultraschall der Brust zur Brustkrebsfrüherkennung
  • PSA-Test (prostataspezifisches Antigen) zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Dünnschichtzytologie (ein anderes Verfahren zur Untersuchung des Abstrichs vom Gebärmutterhals) als Weiterentwicklung des Pap-Tests: Derzeit ist in Prüfung, ob dieses Verfahren genauer und zuverlässiger ist, sodass es den Pap-Test zukünftig ablösen könnte.

Eine Übersicht mit genauer Erklärung zu Nutzen und Kosten finden Sie im IGeL-Monitor.

Früherkennung: erste Symptome bei Krebs wahrnehmen

Da Früherkennungsuntersuchungen nur einen Teil möglicher Krebsformen abdecken, nur für bestimmte Altersgruppen und nur in gewissen Zeitabständen angeboten werden, ist es wichtig, dass man seinen Körper mit allen Regionen genau und regelmäßig beobachtet. Auch geringe Veränderungen oder leichte Beschwerden, die über einen längeren Zeitraum bestehen, sollten ernst genommen werden.

Spätestens, wenn eines der folgenden Warnsignale auftritt, darf der Arztbesuch nicht länger hinausgezögert werden:

  • schmerzhafte oder nicht schmerzhafte, sicht- oder tastbare Knoten, Verhärtungen oder Schwellungen, insbesondere an Hals, Brust und Hoden, aber auch an allen anderen Körperregionen
  • vergrößerte Lymphknoten am Hals oder in der Leiste, ohne dass ein Infekt vorliegt
  • unerklärlicher Gewichtsverlust, Appetitlosigkeit
  • unerklärliche Schmerzen
  • Abgeschlagenheit, Müdigkeit oder Leistungsabfall über einen längeren Zeitraum
  • Fieber, Schweißausbrüche (besonders nachts)
  • anhaltender Husten(reiz), länger bestehende Heiserkeit
  • Schluckstörungen
  • Beschwerden beim Wasserlassen oder bei der Ejakulation
  • ungewöhnlich aussehender oder riechender Ausfluss aus der Vagina
  • Blutungen aus Mund, Nase, Darm, Harnröhre oder Brust
  • Veränderungen oder Probleme beim Stuhlgang
  • lang anhaltende Verdauungsprobleme, wie Bauchschmerzen, Erbrechen oder Aufstoßen
  • Hautveränderungen, anhaltender Juckreiz, schlecht heilende Wunden
  • neu aufgetretene, länger anhaltende Kopfschmerzen oder neue, plötzliche Sehstörungen
  • Lähmungen, Krampfanfälle, Sprachstörungen, Persönlichkeitsveränderungen

Diese Symptome können auch auf einige andere, zum Teil nicht schwerwiegende Krankheiten zurückgeführt werden und bedeuten keinesfalls automatisch, dass man an Krebs erkrankt ist. Dennoch sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die Ursache der Symptome eindeutig zu klären.

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