Patientin mit Mundschutz in der Arztpraxis
© Getty Images/Luis Alvarez/DigitalVision

Arztbesuch trotz Corona – was ist erlaubt?

Von: Viola Lex (Medizinautorin), Jasmin Rauch (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 08.12.2023

Insbesondere seit der Ausbreitung der ansteckenden Omikron-Variante infizieren sich immer mehr Menschen (teilweise auch mehrmals) mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Dies führt nicht nur dazu, dass aus Angst vor einer Ansteckung einige Menschen Arztbesuche vermeiden, sondern dass sich viele Leute auch konkrete Fragen zum Verhalten bei einer Infektion stellen. Darf man mit Corona zum*zur Arzt*Ärztin? Oder muss man einen Arztbesuch zwingend absagen, wenn man an COVID-19 erkrankt ist? Und darf man Begleitpersonen zu Arztterminen mitbringen? Welche Verhaltensregeln in Arztpraxen und Krankenhäusern zu beachten sind, lesen Sie im Folgenden.

Arzttermin in Zeiten von Corona – was muss ich beachten?

Haben Sie wegen einer bestehenden Erkrankung, akuten Beschwerden (die nicht auf eine Corona-Infektion hindeuten) oder einer Vorsorgeuntersuchung einen Arzttermin vereinbart, können und sollten Sie diesen aktuell auch wahrnehmen.

Möchte man aufgrund des potenziellen Ansteckungsrisikos einen Termin vor Ort vermeiden, kann in der digitalen Sprechstunde geklärt werden, ob – zum Beispiel bei einer leichten Erkrankung – ein persönlicher Besuch in der Praxis notwendig ist. Videosprechstunden sind auch dann eine Option, wenn man zuvor noch kein*e Patient*in in der Praxis war. Auch eine Krankschreibung ist im Rahmen einer digitalen Videosprechstunde weiterhin möglich, solange für die Diagnose keine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und zwischenzeitlich wieder ausgesetzt. Seit dem 7. Dezember 2023 besteht diese Option nun aber dauerhaft. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person in der Praxis bereits behandelt wurde und dass es sich um eine Erkrankung handelt, die absehbar keinen schweren Verlauf nehmen wird. Dann kann die Krankschreibung telefonisch für maximal fünf Tage erfolgen. Eine Verlängerung per Telefon ist nicht möglich. Umgekehrt kann eine Krankschreibung aber telefonisch verlängert werden, wenn diese ursprünglich während eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde.

Die Option, therapeutische Sitzungen, wie Physiotherapie- oder Logopädiestunden, online wahrzunehmen, wurde am 1. April 2022 aufgehoben.

Brauche ich einen negativen Corona-Test?

Ein negativer Antigen- oder PCR-Test kann in einer medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Praxis nicht als Voraussetzung für eine Behandlung verlangt werden.

Seit dem 7. April 2023 besteht in Arztpraxen zudem keine Maskenpflicht mehr. Praxen können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, um das Tragen von Masken zu verlangen. Zudem kann es ratsam sein, freiwillig eine Maske zu tragen, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen.

Wie lange ist COVID-19 ansteckend?

Darf man mit Corona zum Arzt?

Auch wenn ein Arztbesuch mit Corona-Infektion nicht verboten ist, gilt grundsätzlich: Vermuten Sie aufgrund typischer Symptome wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen, dass Sie an einer Infektion mit dem Coronavirus leiden könnten oder ist ein Antigen-Schnelltest beziehungsweise PCR-Test sogar positiv ausgefallen, dann sollten Sie nicht einfach Ihre*n Arzt*Ärztin aufsuchen. Ist es nicht dringend notwendig, dass Sie den Termin wahrnehmen (beispielsweise ein routinemäßiger Kontrolltermin in einer zahnärztlichen Praxis), empfiehlt es sich unbedingt, den Termin zu verschieben.

Ansonsten sollten Sie vor Aufsuchen der Praxis das dortige Personal telefonisch über Ihre Symptome oder Ihr positives Testergebnis informieren. Einige Hausarztpraxen bieten auch die Möglichkeit einer speziellen Sprechstunde für Personen mit COVID-19 an, teilweise kann in diesem Rahmen dann direkt ein PCR-Test erfolgen. Auch andere Praxen empfangen Patient*innen mit einer Corona-Infektion teilweise in speziell abgetrennten Bereichen.

Bitte informieren Sie sich telefonisch in Ihrer Praxis, welche Möglichkeiten im Fall einer (potenziellen) Corona-Infektion bestehen und ob – und falls ja, in welcher Weise – Sie Ihren Termin wahrnehmen können.

Arzttermin: Was fällt aus und was findet statt?

Aktuell können Arzttermine in der Regel auch wahrgenommen werden. Insbesondere mit Blick auf mögliche Engpässe durch Corona-Infektionen bei medizinischem Personal oder durch eine hohe Auslastung von Intensivbetten in Krankenhäusern kann es beispielsweise bei planbaren Operationen weiterhin zu Verschiebungen kommen. Dies ist aber nur noch selten der Fall. Im Zweifelsfall werden Sie telefonisch oder schriftlich darüber informiert, sollte Ihr bereits geplanter Termin nicht stattfinden.

Welche Regeln gelten im Krankenhaus?

Seit dem 1. März 2023 muss kein negativer Corona-Test vor dem Betreten eines Krankenhauses mehr vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für Mitarbeitende als auch für Patient*innen und Besucher*innen. Seit dem 7. April 2023 besteht auch nicht mehr die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

Generell empfiehlt es sich aber, bei bestehenden Krankheitssymptomen nach Möglichkeit auf den Besuch einer Person im Krankenhaus zu verzichten, um Patient*innen vor Ort nicht zu gefährden.

Darf ich eine Begleitperson zum Arzt mitnehmen?

Grundsätzlich gelten für Begleitpersonen die gleichen Regelungen wie für Patient*innen: Bestehen Symptome einer Coronavirus-Infektion oder liegt sogar ein positiver Test vor, sollte diese Person nach Möglichkeit nicht zum Arzttermin mitkommen. Besteht keine andere Option, etwa weil der*die Patient*in dringend auf die Hilfe der betroffenen Person angewiesen ist, sollte auch hier das Personal in der Praxis vor dem Termin telefonisch informiert werden.

Sind Sie sich unsicher, fragen Sie bei Vereinbarung des Arzttermins oder kurz vor dem Termin noch einmal telefonisch nach.

10 Regeln für den Arzttermin

Wer einen Arzttermin wahrnehmen muss, sollte bei seinem Praxisbesuch zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus für sich und andere folgende Regeln einhalten:

  1. Rufen Sie vorher an: Erscheinen Sie nicht unangemeldet in der Praxis. So werden größere Menschenansammlungen im Wartezimmer vermieden.
  2. Kommen Sie allein: Wenn möglich, verzichten Sie auf eine Begleitperson. Bei Kinderarztbesuchen gilt: Lassen Sie Geschwisterkinder, wenn möglich, besser zu Hause.
  3. Erscheinen Sie pünktlich: Betreten Sie die Praxis weder deutlich zu früh noch zu spät. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten in den Räumlichkeiten.
  4. Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel: Besonders Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, wird empfohlen: Fahren Sie nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Praxis.
  5. Nehmen Sie ein Handy mit: Möglicherweise werden Sie darum gebeten, draußen zu warten, bis Sie angerufen werden. Auf diese Weise kann das Personenaufkommen in den Räumen minimiert werden.
  6. Desinfizieren Sie sich die Hände: Vor und nach Betreten der Räumlichkeiten sollten Sie sich möglichst die Hände desinfizieren. Viele Praxen haben entsprechende Desinfektionsmittelspender für die Patient*innen aufgestellt.
  7. Verzichten Sie auf den Handschlag: Um das Ansteckungsrisiko gering zu halten, ist es höflicher, anderen zur Begrüßung nicht die Hand zu reichen. Beim Händeschütteln besteht die Gefahr einer Schmierinfektion. Es wird daher dringend davon abgeraten.
  8. Halten Sie sich an Hygieneregeln: Auch in Arztpraxen gilt: Husten und niesen Sie in Ihre Armbeuge, fassen Sie sich mit den Händen nicht ins Gesicht und waschen Sie sich regelmäßig gründlich die Hände.
  9. Gehen Sie auf Abstand: Überall dort, wo es möglich ist, sollten Sie vom Praxispersonal und anderen Patient*innen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Gruppenbildung vor der Praxistür ist ebenfalls zu vermeiden.
  10. Tragen Sie einen Mundschutz: Durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen OP-Maske werden Ihr Atemstrom und der Schleimauswurf beim Husten oder Niesen gebremst. Eine solche Maske kann deshalb auch dazu beitragen, Mitmenschen vor einer Ansteckung zu schützen. Eine FFP2-Maske kann zudem in einem gewissen Maß auch die tragende Person vor einer Infektion schützen.
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