Frau mit Coronavirus-Verdacht telefoniert
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Verdacht auf Coronavirus – was tun?

Von: Yannis Diener (Arzt), Silke Schwertel (geb. Hamann) (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 01.07.2022 - 12:10 Uhr

Trotz großer Fortschritte bei der Impfkampagne werden noch immer täglich zahlreiche Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gemeldet. Doch was können Sie tun, falls Sie den Verdacht haben, sich mit dem Virus infiziert zu haben und wo müssen Sie sich melden? Wann müssen Sie sich in Quarantäne oder Isolation begeben? Was gilt, wenn Sie bereits vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind? Wir informieren über die richtigen Schritte bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.

Symptome bei Coronavirus erkennen

Die Krankheitsverläufe können bei einer Infektion mit dem Coronavirus – man spricht dann von COVID-19 – unterschiedlich sein. Generell unterscheidet man zwischen einer mild verlaufenden Form und einer schweren Form. In den seltensten Fällen ist der Verlauf kritisch bis lebensbedrohlich.

Die Symptome von COVID-19 sind äußerst variabel und teilweise schwer von der normalen Grippe (Influenza) abzugrenzen. Am häufigsten treten folgende Symptome auf:

Darüber hinaus kann es zu folgenden Beschwerden kommen:

Bei einer Infektion mit der Omikron-Variante kommt es seltener zu Fieber oder Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns, dafür treten besonders häufig Kopfschmerzen, Schnupfen und Niesreiz sowie Halsschmerzen auf.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Erkennen der Symptome einer Coronavirus-Infektion.

Wie verhalte ich mich bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion?

Wichtig ist bei einem Verdachtsfall, die Ruhe zu bewahren und nicht direkt in die erste Notaufnahme zu fahren. Das örtliche Gesundheitsamt (Suchfunktion des Robert Koch-Instituts) ist die zentrale Meldestelle für alle Coronafälle und für die generelle Koordinierung verantwortlich.

Um die Gesundheitsämter zu entlasten, wird empfohlen, sich bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion telefonisch bei seiner Hausarztpraxis zu melden. Viele Praxen bieten mittlerweile spezielle Corona-Sprechstunden an. Am Wochenende beziehungsweise außerhalb der Sprechzeiten kann auch der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 kontaktiert werden.

Wann wird ein Test durchgeführt?

Ein PCR-Test auf COVID-19 wird unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus empfohlen, wenn für eine Infektion mit dem Coronavirus typische Symptome vorliegen, also beispielsweise schwere Atemwegssymptome oder eine Störung des Geruchs- und Geschmackssinns.1,2 Leichte Atemwegssymptome sind dabei in der Regel kein Anlass für einen PCR-Test, außer es handelt sich um Angehörige einer Risikogruppe oder um Menschen, die viel Kontakt zu anderen Menschen haben, etwa bei einer Tätigkeit im medizinischen Bereich, oder wenn Kontakt zu einer Person bestand, die positiv auf COVID-19 getestet wurde (Kontaktperson).1

Außerdem werden Antigen-Schnelltests in bestimmten Situationen auch ohne konkrete Symptome durchgeführt, etwa vorsorglich bei Personal, Bewohner*innen oder Besucher*innen von Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften, wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern, oder wenn es konkrete Infektionsfälle gegeben hat. Auch nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet (innerdeutsch oder im Ausland) können unter bestimmten Bedingungen Corona-Tests erforderlich sein. Unterschieden wird dabei je nach Anwendungsfall zwischen PCR-Tests im Labor und Antigen-Schnelltests, die auch als Selbsttests durchgeführt werden können.

Zudem kann je nach geltenden Regelungen ein Antigen-Test erforderlich sein, beispielsweise beim Besuch eines Konzertes oder Restaurants. Die sogenannte 3G-Regel sieht dies beispielsweise für Menschen vor, die weder geimpft noch genesen sind. Die 2G-plus-Regel sieht auch für Geimpfte oder Genesene einen zusätzlichen tagesaktuellen Schnelltest vor.

Es handelt sich um einen meldepflichtigen Verdachtsfall, wenn neben dem Auftreten möglicher COVID-19-Symptome zusätzlich enger Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person bestand.1

Die letztendliche Entscheidung, ob ein PCR-Test erfolgen sollte, liegt immer bei dem*der behandelnden Arzt*Ärztin oder dem zuständigen Gesundheitsamt.

Hier können Sie sich ausführlich über den Test auf das Coronavirus informieren.

Enge Kontaktperson: Verdachtsfall mit Kontaktperson 1. Grades

Das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch hauptsächlich durch Sprechen, Niesen und Husten übertragen (Tröpfcheninfektion). Außerdem kann das Virus einige Zeit auf Oberflächen überleben, weshalb auch unsere Hände als Überträger infrage kommen, gerade wenn wir uns ins Gesicht fassen.

Aufgrund dieser Verbreitungsweise von COVID-19 kann direkter Kontakt mit einer erkrankten Person bedeuten, dass Sie ebenfalls erkrankt sein könnten. Man bezeichnet solche Fälle als enge Kontaktpersonen oder früher auch als Kontaktpersonen 1. Grades.

Enger Kontakt meint in diesem Zusammenhang zum Beispiel ein persönliches Gespräch von mindestens zehn Minuten (ohne entsprechenden Schutz, zum Beispiel Mund-Nasen-Schutz) und Berührungen wie Küssen oder Husten. Auch Personen, die im selben Haushalt wie eine infizierte Person leben oder in Situationen waren, in denen es zu einer Aerosol-Übertragung gekommen sein kann (etwa bei Chorproben oder gemeinsamen Feiern in Innenräumen) gelten als enge Kontaktpersonen.

Die infizierte Kontaktperson muss positiv auf das Coronavirus getestet sein, es muss also mehr als nur ein Verdacht bestehen.

Ich hatte Kontakt zu einem Menschen mit bestätigtem Coronavirus – was tun?

Wenn Sie wie zuvor beschrieben direkten Kontakt mit einem nachweislich an COVID-19 erkrankten Menschen hatten und mögliche Symptome der Erkrankung verspüren, sollten Sie einen Antigen-Schnelltest durchführen. Fällt dieser positiv aus, begeben Sie sich mindestens für fünf Tage in häusliche Isolierung. Das gleiche Vorgehen gilt, wenn ein solcher Kontakt nicht bekannt ist, Sie aber dennoch Symptome verspüren, die auf COVID-19 hindeuten könnten.

In den meisten Bundesländern gilt eine fünftägige Isolationspflicht, das anschließende "Freitesten" entfällt mittlerweile in fast allen Bundesländern. Besteht diese Pflicht weiterhin, kann das "Freitesten" durch einen PCR-Test oder einen überwachten Antigen-Schnelltest mit Nachweis erfolgen. Generell wird vom Bundesgesundheitsministerium empfohlen, einen negativen Antigen-Schnelltest abzuwarten, bevor man die Isolation beendet, auch wenn dazu keine gesetzliche Pflicht mehr besteht.

Bei leichten Symptomen ist, je nach Bundesland, ein Arztbesuch mit PCR-Test nicht mehr vorgeschrieben. Im Zweifelsfall ist Ihre erste Anlaufstelle aber Ihre Hausarztpraxis. Ein positiver Selbst- oder Schnelltest berechtigt zu einem kostenlosen PCR-Test, um den Verdacht zu bestätigen. Dies ist ratsam, da die Ergebnisse von Antigen-Tests als weniger zuverlässig gelten.

Je nach Ausprägung Ihrer Symptome wird Ihr*e Hausarzt*Hausärztin festlegen, was die nächsten Schritte sind und ob Sie getestet werden müssen. Auch hier gilt: Bitte fahren Sie nicht eigenständig in die Notaufnahme oder in die Arztpraxis. Die Gefahr, dass Sie das Virus dadurch verbreiten, ist enorm groß. Falls es Ihnen akut schlecht geht und Sie Atemnot bekommen, wählen Sie den Notruf. Ansonsten begeben Sie sich in häusliche Quarantäne und klären Sie die weiteren Schritte telefonisch. Falls Sie bei Ihrer Hausarztpraxis niemanden erreichen, kontaktieren Sie den ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117.

Verwenden Sie die Corona-Warn-App, sollten Sie Ihr positives Testergebnis in die App eintragen, um mögliche Kontaktpersonen zu warnen und weitere Infektionsketten zu unterbrechen.

Ich bin eine Kontaktperson ohne Symptome

Hatten Sie engen Kontakt zu einer Person, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist, wird empfohlen, Kontakte zu anderen Menschen, insbesondere zu jenen aus Risikogruppen, weitestgehend zu reduzieren und sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Zudem empfiehlt es sich, täglich einen Antigen-Schnelltest durchzuführen, auch wenn Sie selbst keine Symptome verspüren.

Verdachtsfall mit Kontaktperson 2. Grades

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie selbst gar keinen direkten Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, aber eine zweite Person, zu der Sie auch persönlichen Kontakt hatten oder haben, befand sich nachweislich in der Nähe eines Menschen mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion. Dies wurde früher als Kontaktperson 2. Grades bezeichnet.

Wie sollen Sie in dieser Situation vorgehen? In diesem Fall sollten Sie die diagnostischen Schritte bei der Person abwarten, die im direkten Kontakt mit dem Virus stand (Kontaktperson 1. Grades). Sie müssen als Kontaktperson zweiten Grades nicht das Gesundheitsamt anrufen und sich nicht in Quarantäne begeben.

Wenn Ihre enge Kontaktperson allerdings ebenfalls positiv getestet wird, werden Sie selbst zu einer Kontaktperson 1. Grades, also einer engen Kontaktperson. Dann sollten Sie wie oben beschrieben Ihre Kontakte reduzieren und möglichst täglich einen Antigen-Schnelltest durchführen. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt der Beginn der fünftägigen Isolierung sowie, je nach Bundesland, die Durchführung eines PCR-Tests. Dafür darf das Haus verlassen werden. Melden Sie sich vorher telefonisch in Ihrer Hausarztpraxis.

Kontaktpersonen der Kategorie II und III

Anfangs klassifizierte das Robert Koch-Institut Personen mit geringerem Risiko als Kontaktpersonen der Kategorie II. Dazu zählten beispielsweise Menschen, die sich nur kurz im selben Raum mit einer nachweislich infizierten Person aufgehalten haben oder nur kurzen direkten Gesichts- oder Sprachkontakt hatten. Auch medizinisches Personal, das sich zwar ohne Schutzkleidung im selben Raum aufhielt wie eine infizierte Person, dabei aber mindestens zwei Meter Abstand einhielt, gehörte zu dieser Gruppe.

Kategorie III umfasste medizinisches Personal, das mit entsprechender Schutzbekleidung die Pflege oder medizinische Untersuchung von Menschen mit einer bestätigten Infektion durchführt. Diese Kategorien sind mittlerweile entfallen.3

Häusliche Quarantäne – wie sollte ich mich verhalten?

In den meisten Fällen werden Sie bei einem bestehenden Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus gebeten, Kontakte nach Möglichkeit zu reduzieren und täglich einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Damit vermindert man das Risiko, unbemerkt andere Mitmenschen anzustecken.

Sind Sie nachweislich infiziert, müssen Sie sich in Isolation begeben. Falls die Symptome andauern oder schlechter werden, suchen Sie telefonisch ärztlichen Rat. Gegebenenfalls ist es erforderlich, dass Sie zur Isolierung ins Krankenhaus verlegt werden.

In der Zeit der Isolierung sollte eine tägliche Gesundheitsüberwachung erfolgen, die das Festhalten der Symptome und die regelmäßige Messung der Körpertemperatur umfasst.

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