Kreuzdorn – Dosierung
Kreuzdornbeeren werden vornehmlich in Form von Tee aufgenommen. Derzeit existieren jedoch weder Fertig-Teepräparate noch pflanzliche Arzneimittel auf dem Markt. In Mitteleuropa werden Auszüge aus der Droge kaum mehr verwendet.
Kreuzdorn: Die richtige Dosis
Die mittlere Tagesdosis sollte eine Menge von 30 mg Hydroxyanthracenderivaten nicht übersteigen. Man erreicht diese Dosierung, indem man 2-mal pro Tag eine Tasse des Tees mit je 2 g Kreuzdornbeeren trinkt.
Gegebenenfalls kann aber auch bereits eine Tasse ausreichen – die richtige, individuelle Dosierung ist die geringste, mit der sie einen weich geformten Stuhl erhalten.
Zubereitung von Kreuzdorn-Tee
Zur Zubereitung eines Tees aus Kreuzdornbeeren werden 4 g der zerkleinerten Früchte (1 Teelöffel entspricht etwa 3,8 g) mit siedendem Wasser übergossen und nach 10-15 Minuten abgeseiht. Es sollte abends und unter Umständen auch noch morgens und mittags je eine Tasse des Tees getrunken werden.
Alternativ kann die Droge auch mit kaltem Wasser angesetzt, 2-3 Minuten aufgekocht und anschließend durch ein Teesieb gegeben werden.
Wann sollte man Kreuzdornbeeren nicht verwenden?
Kontraindikationen für die Einnahme von Kreuzdornbeeren sind Darmverschlüsse (Ileus), entzündliche Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa, Morbus Crohn und Blinddarmentzündungen und Bauchschmerzen unbekannter Ursache.
Aufgrund unzureichender toxikologischer Untersuchungen ist auch Kindern unter 10 Jahren, Schwangeren und stillenden Müttern vom Gebrauch abzuraten.
4 Hinweise zur Verwendung von Kreuzdorn
- Stimulierende Abführmittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht länger als 1-2 Wochen am Stück eingenommen werden.
- Die Einnahme empfiehlt sich auch nur dann, wenn durch eine Ernährungsumstellung und die Einnahme von Quellmitteln keine Besserung der Verstopfung eintritt.
- Insbesondere die Anwendung in Form von Tee ist nicht empfehlenswert, da schon bei niedrigen Dosierungen krampfartige Beschwerden auftreten können.
- Bitte bewahren Sie Kreuzdornbeeren an einem trockenen und lichtgeschützten Ort auf.