Organspende: Informationen zu Tattoo, Altersgrenze & Co.
Obwohl viele Leute in Deutschland bereits für eine Organspende registriert sind, setzen sich immer noch zu wenige Menschen mit dieser wichtigen Frage auseinander. Denn eine Organspende kann das Leben einer schwer erkrankten Person retten. Wichtige Fragen zum Thema, etwa was es mit dem Organspende-Tattoo auf sich hat, ob es eine Altersgrenze oder sonstige Ausschlusskriterien für Organspenden gibt und nach welchen Kriterien ein Spenderorgan vergeben wird, beantwortet dieser Artikel.
Ausweis zur Organspende: Was kann man darauf eintragen?
Möchte man Organspender*in sein, reicht es, einen Organspendeausweis auszufüllen. Diesen kann man im Internet auf der dazugehörigen Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausdrucken oder bestellen. Zudem ist der Ausweis in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich. Der Ausweis ist kostenlos.
Im Organspendeausweis kann man seine Entscheidung zur Organspende schriftlich dokumentieren. Der Ausweis lässt verschiedene Möglichkeiten zu: So kann man der Organspende zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe ausschließen, nur einzelne Organe und Gewebe spenden oder eine Organ- und Gewebespende insgesamt ablehnen. Es ist auch möglich, die Entscheidung auf eine Person des Vertrauens zu übertragen.
Was passiert mit dem Ausweis?
Der Ausweis wird nicht registriert. Deshalb trägt man ihn am besten immer bei sich. Durch das Scheckkartenformat passt er in jede Brieftasche. Liegt im Falle eines Hirntodes kein Ausweis vor, werden die Angehörigen gebeten, nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person zu entscheiden.
Was ist das Organspende-Register?
Das Organspende-Register stellt eine elektronische Alternative zum Organspendeausweis dar. Es handelt sich dabei um eine Datenbank, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt wird.
Im Organspende-Register kann man sich online zur Organspende registrieren. Auch hier sind genaue Angaben dazu möglich, ob alle Organe gespendet werden sollen, oder nur bestimmte oder ob einige Organe von der Spende auszuschließen sind.
Was ist ein Organspende-Tattoo?
Das Organspende-Tattoo geht auf eine Initiative des Vereins Junge Helden e.V. zurück. Es besteht aus einem untereinander angeordneten Kreis und zwei Halbkreisen. Diese Symbole stehen für O wie "Organ" und D wie "Donor", auf Deutsch Spender.
Ein Organspende-Tattoo soll also symbolisieren, dass der*die Träger*in bereit ist, ein oder mehrere Organe zu spenden. Im Gegensatz zu einem Organspendeausweis können etwaige Details dazu, welche Organe gespendet oder nicht gespendet werden sollen, nicht festgelegt werden. Allerdings kann die Tätowierung Angehörigen im Ernstfall die Entscheidung bezüglich einer Organspende erleichtern.
Von vielen Tattoo-Studios wird das Stechen des Organspende-Tattoos kostenlos oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung angeboten. Sicherheitshalber sollte man sich vor dem Termin aber beim entsprechenden Studio dahingehend informieren.
Warum sollte man Organe spenden?
Es gibt viele Argumente, die für eine Organspende sprechen. Das Wichtigste ist, dass man anderen Menschen mit dieser Entscheidung die Chance auf ein zweites Leben schenkt.
Außerdem sollte man bedenken, dass jede*r in die Situation geraten kann, auf eine lebensrettende Organspende angewiesen zu sein und dieses Geschenk dann sicher auch gerne selbst annehmen würde.
Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende?
Eine Einwilligung zur Organspende kann mit Vollendung des 16. Lebensjahrs erteilt werden. Ein Widerspruch ist bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.
Es gibt kein Höchstalter für eine Organspende. Wichtig ist, ob die Organe noch funktionstüchtig sind. Dies hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Ob ein Organ zur Transplantation geeignet ist, kann erst zum Zeitpunkt der Entnahmeoperation durch medizinisches Fachpersonal entschieden werden.
Gibt es Ausschlusskriterien für eine Organspende?
Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen eine Organspende nicht möglich ist:
- HIV-Infektionen
- bösartige Krebserkrankungen
- Blutvergiftung
- Hirnhautentzündung
- aktive Tuberkulose
- Infektionen, die nicht behandelbar sind, wie Tollwut
Bei allen anderen Erkrankungen oder auch bei Suchterkrankungen, wie Nikotin- oder Alkoholsucht, wird jedes Organ einzeln bewertet und auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft. Eine durch Rauchen geschädigte Lunge ist beispielsweise nicht für eine Spende geeignet, der Zustand der Nieren kann hingegen sehr gut sein.
Wird für Organspender alles medizinisch Mögliche getan?
Ja natürlich, denn oberstes Ziel der Ärzt*innen und aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben der betroffenen Person zu retten. Manchmal kommt jedoch jede Hilfe zu spät. Die Krankheit oder Unfallfolgen haben das Gehirn so schwer geschädigt, dass auch mit allen intensivmedizinischen Maßnahmen eine Lebensrettung nicht möglich ist. Erst wenn der Hirntod festgestellt wurde oder kurz bevorsteht, stellt sich die Frage einer Organspende. Der Hirntod muss dabei durch den Nachweis des Ausfalls aller Hirnfunktionen festgestellt werden.
Es kommen also nur die Menschen als Organspender*innen infrage, bei denen ein Hirntod vorliegt. Dies ist selten der Fall: Nur bei etwa einem Prozent der Menschen, die jährlich in deutschen Krankenhäusern sterben, tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.
Wann ist eine Organspende möglich?
Eine Organspende ist nur möglich, wenn zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod nach bestimmten Richtlinien festgestellt haben. Sie dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein.
Der Hirntod ist der unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit dessen vollständigen Ausfall ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben. Die zweite Voraussetzung für eine Organspende ist die Einwilligung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen.
Nach welchen Kriterien werden Spenderorgane vergeben?
Es gibt festgelegte Kriterien, nach denen die Vermittlungsstelle Eurotransplant die gespendeten Organe an die Personen auf den Wartelisten vergibt.
Für Deutschland hat die Bundesärztekammer genaue medizinische Richtlinien verfasst. Im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht. Durch diese Richtlinien besteht für alle Wartelisten-Patient*innen eine Chancengleichheit. Eine Bevorzugung, etwa durch einen besonderen sozialen Status, ist ausgeschlossen und gesetzeswidrig.
Können sich die Angehörigen nach der Organspende noch einmal von dem Verstorbenen verabschieden?
Ja. Die Angehörigen können sich nach der Organentnahme in jeder gewünschten Weise von der verstorbenen Person verabschieden. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.