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Schmerzmittel: welches, wann & wofür?
Viele Schmerzmittel sind in Deutschland rezeptfrei, also ohne ein entsprechendes Rezept vom Arzt, in der Apotheke erhältlich. Nicht alle von ihnen sind jedoch für jedermann geeignet.
So können einige Medikamente beispielsweise für Schwangere oder Kinder gefährlich sein. Einige Wirkstoffe eignen sich außerdem besser zur Behandlung von geschwollenen Verletzungen, andere zur Behandlung von chronischen Schmerzen. Wofür man welches Schmerzmittel einsetzen kann und auf was man bei der Einnahme achten muss, erfahren Sie in dieser Fotostrecke.
Viele Schmerzmittel sind in Deutschland rezeptfrei, also ohne ein entsprechendes Rezept vom Arzt, in der Apotheke erhältlich. Nicht alle von ihnen sind jedoch für jedermann geeignet.
So können einige Medikamente beispielsweise für Schwangere oder Kinder gefährlich sein. Einige Wirkstoffe eignen sich außerdem besser zur Behandlung von geschwollenen Verletzungen, andere zur Behandlung von chronischen Schmerzen. Wofür man welches Schmerzmittel einsetzen kann und auf was man bei der Einnahme achten muss, erfahren Sie in dieser Fotostrecke.
Ibuprofen gehört zur Gruppe der NSAR (Nicht-steroidale Antirheumatika). Diese wirken schmerzlindernd, entzündungshemmend und fiebersenkend.
Zum Einsatz kommen NSAR wie Ibuprofen vor allem bei leichten bis mittelstarken Schmerzen und Fieber. Entzündungshemmend wirken NSAR erst ab einer gewissen Dosis, die vom Arzt bei der Verordnung beachtet wird. Aufgrund dieser Wirkung können sie auch bei schmerzvollen Schwellungen nach Verletzungen oder Gelenkentzündungen im Rahmen der rheumatischen Arthritis eingesetzt werden. Auch bei Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, den Regelschmerzen der Frau oder bei Migräne können sie verwendet werden.
Ibuprofen gehört außerdem neben Paracetamol zu den Schmerzmitteln, die Kinder unter anderem in Form von Tropfen oder Tabletten einnehmen können. Auch Schwangere können das Schmerzmittel in den ersten zwei Dritteln der Schwangerschaft nutzen.
Was ist zu beachten?
Bei Einnahme von Ibuprofen und anderen NSAR kann es zu Magengeschwüren und -entzündungen kommen. Darum empfiehlt sich bei höherem Risiko hierfür die zusätzliche Einnahme von Magenschutzmitteln, wie Pantoprazol. Außerdem kann sich die Einnahme von NSAR negativ auf die Nieren und das Herz auswirken.
Ibuprofen erhält man bis zu einer Wirkstoffmenge von 400 mg (Ibuprofen 400) rezeptfrei in der Apotheke, für höhere Dosen braucht man eine Verschreibung vom Arzt.
Auch der Wirkstoff Diclofenac gehört zu der Gruppe der NSAR.
Darum wird er, ebenso wie Ibuprofen, bei gynäkologischen Schmerzen oder bei Gelenkentzündungen eingesetzt. Auch bei anderen Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie einer Sehnenscheidentzündung oder Rückenschmerzen, sowie in der Behandlung von Schmerzen nach einer OP findet Diclofenac Verwendung.
Was ist zu beachten?
So wie die Anwendungsgebiete gleichen auch die Risiken denen von Ibuprofen. Für die Entwicklung von Magengeschwüren, wie sie bei der Einnahme von NSAR entstehen können, sind Personen besonders gefährdet, die gleichzeitig kortisonhaltige Medikamente einnehmen, beispielsweise im Rahmen der Therapie chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen.
Einige Darreichungsformen von Diclofenac, beispielsweise in Form von Gel, Schmerztabletten oder Zäpfchen, sind rezeptfrei in der Apotheke erhältlich.
Acetylsalicylsäure (ASS), besser bekannt als Aspirin®, zählt ebenfalls zur Gruppe der NSAR. Sie wirkt schmerzlindernd, fiebersenkend und entzündungshemmend. Zusätzlich hemmt Acetylsalicylsäure die Blutgerinnung, weshalb es zu verstärkten und verlängerten Blutungen kommen kann.
Aspirin® wird ebenfalls für leichte bis mäßige Schmerzen und bei Fieber eingesetzt. Außerdem wird die blutverdünnende Wirkung bei Risikopatienten als Schutz vor (weiteren) Herzinfarkten oder Gefäßverschlüssen (Thrombosen) genutzt.
Was ist zu beachten?
Acetylsalicylsäure sollte von Kindern nur in Ausnahmefällen bei Anweisung durch einen Arzt eingenommen werden, da es durch die Einnahme zu einer Schädigung von Leber und Gehirn, dem sogenannten Reye-Syndrom, kommen kann.
Außerdem besteht eine erhöhte Blutungsgefahr durch die blutverdünnende Wirkung, weshalb die Einnahme bei sturzgefährdeten Personen vermieden werden sollte.
Acetylsalicylsäure ist ebenfalls rezeptfrei in der Apotheke erhältlich, höhere Dosen sind verschreibungspflichtig.
Auch Paracetamol wirkt schmerzlindernd und fiebersenkend, gehört jedoch nicht zu den entzündungshemmenden Schmerzmitteln. Es kommt ebenfalls bei leichten bis mittelstarken Schmerzen zum Einsatz, unter anderem auch bei den Menstruationsbeschwerden der Frau, bei Rückenschmerzen sowie bei Fieber. Außerdem kann es in der Schwangerschaft und Stillzeit und auch von Kindern eingenommen werden.
Was ist zu beachten?
Zu hohe Dosen von Paracetamol können die Leber schädigen. Aus diesem Grund sollte nicht mehr als die im Beipackzettel aufgeführte Menge eingenommen werden. Bei bereits bestehenden schweren Schädigungen der Leber, auch beispielsweise im Rahmen einer Alkoholabhängigkeit, sollte ein anderes Schmerzmittel gewählt werden.
Auch Paracetamol ist ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Größere Mengen sind aufgrund der möglichen Schädigung der Leber verschreibungspflichtig, also nur mit Rezept erhältlich.
Metamizol, auch bekannt als Novaminsulfon, ist der Wirkstoff des Schmerzmedikamentes Novalgin®. Es wirkt fiebersenkend, schmerzlindernd und krampflösend.
Metamizol kann im Vergleich zu den vorher genannten Schmerzmitteln bei stärkeren Schmerzen eingesetzt werden sowie bei hohem Fieber. Es kann bei Koliken, also starken, wehenartigen Schmerzen helfen, die beispielsweise durch Gallen- oder Nierensteine verursacht werden.
Was ist zu beachten?
Bei längerer Einnahme von Novaminsulfon wird eine regelmäßige Blutbildkontrolle beim Arzt empfohlen, da der Wirkstoff in seltenen Fällen zu gefährlichen Blutbildveränderungen führen kann.
Metamizol ist nur mit einem Rezept in der Apotheke erhältlich.
Etoricoxib wird bei Schmerzen im Gelenk, im Rahmen einer Arthrose oder eines akuten Gichtanfalls und außerdem für Zahnschmerzen nach Operationen eingesetzt.
Was ist zu beachten?
Das kardiovaskuläre Risiko, also die Wahrscheinlichkeit, an beispielsweise einem Arterienverschluss, einem Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erkranken, ist bei der Einnahme erhöht. Dieses Risiko ist allerdings auch bei den genannten NSAR, mit Ausnahme von Acetylsalicylsäure, erhöht. Außerdem kann Etoricoxib, wie die NSAR, die Nieren schädigen und zu Magengeschwüren führen.
Auch Etoricoxib ist nur mit einem Rezept vom Arzt in der Apotheke erhältlich.
Ein starkes Schmerzmittel ist Tilidin, welches zu der Gruppe der Opioide zählt. Opioide sind nicht rezeptfrei in der Apotheke erhältlich und wirken besonders stark gegen Schmerzen. Man benötigt eine sogenannte "Betäubungsmittel-Verordnung", die nur Ärzte ausstellen können, um Opioide aus der Apotheke zu erhalten. Im Vergleich zu anderen Opioiden wirkt Tilidin relativ schwach: Beispielsweise wirkt Morphin fünfmal stärker.
Der Wirkstoff kommt bei starken bis sehr starken Schmerzen zum Einsatz und eignet sich gut zur Bekämpfung chronischer, also über einen längeren Zeitraum andauernder, Schmerzen.
Was ist zu beachten?
Opioide erhält man nur mit Betäubungsmittel-Verordnung in der Apotheke, da sie zu einer Abhängigkeit führen und den natürlichen Atemantrieb senken können. Die Senkung des Atemantriebs führt zur verlangsamten Atmung und kann Symptome wie Kurzatmigkeit, Luftnot oder Erstickungssymptome hervorrufen. Außerdem kann es durch die Einnahme zu Verstopfungen (Obstipation) kommen.
Das Opioid Morphin wird bei mittelstarken bis starken Schmerzen verabreicht, wenn die klassischen Medikamente, wie Paracetamol oder Ibuprofen, in Kombination mit schwächer wirksamen Opioiden, wie Tilidin, nicht ausreichend gegen die Schmerzen wirken. Wie auch Tilidin kommt Morphium bei chronischen Schmerzen zum Einsatz sowie für die Schmerzlinderung im Rahmen von Krebserkrankungen.
Was ist zu beachten?
Morphin unterliegt, wie jedes Opioid, dem Betäubungsmittel-Gesetz. Das Rezept kann nur durch eine bestimmte Verordnung des Arztes ausgestellt werden, um dem Missbrauch des Medikamentes und der Abhängigkeit von der Substanz vorzubeugen.
Auch Fentanyl gehört zu den Opioiden und ist deutlich stärker wirksam als Morphin. Dieses Schmerzmittel wird bei stärksten Schmerzen im Rahmen von Krebserkrankungen, schwersten lebensbedrohlichen Verletzungen des Körpers, beispielsweise im Rahmen eines Verkehrsunfalls oder bei starken Verbrennungen, eingesetzt.
Was ist zu beachten?
Wie auch für die anderen Opioide muss für die Verordnung von Fentanyl ein bestimmtes Rezept ausgestellt werden, da es nur bei stärksten Schmerzen eingesetzt werden sollte und eine Abhängigkeit drohen kann.
Die NSAR, wie Ibuprofen oder Diclofenac, haben eine entzündungshemmende Wirkung, weswegen sie gut gegen Schwellungen und Schmerzen im Rahmen von Verletzungen oder nach Operationen verwendet werden können. Auch für Regelschmerzen bei Frauen, Rückenschmerzen, Kopfschmerzen oder Migräne finden sie Anwendung und können rezeptfrei in der Apotheke erworben werden. Das NSAR Aspirin® führt im Vergleich zu den anderen Schmerzmitteln dieser Kategorie zu einer stärkeren Blutungsneigung, die beachtet werden muss.
Kinder und Schwangere können Paracetamol oder Ibuprofen einnehmen, wobei Ibuprofen von Schwangeren nur im ersten und zweiten Schwangerschaftsdrittel eingenommen werden sollte.
Opioide, wie Tilidin oder Morphin, sind sehr starken, chronischen Schmerzen vorbehalten, da sie zu einer Abhängigkeit führen können.
Nicht nur die Opioide, sondern auch alle anderen Schmerzmedikamente, können jedoch unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen. Darum wird es empfohlen, Schmerzmittel nicht länger als drei bis vier Tage einzunehmen, ohne einen Arzt aufzusuchen.
- Maucher, I. V. / Gelbe Liste (2017): Ibuprofen. (Abruf: 12/2020)
- Leopoldt, D. / Gelbe Liste (2018): Acetylsalicylsäure. (Abruf: 12/2020)
- Maucher, I. V. / Gelbe Liste (2019): Paracetamol. (Abruf: 12/2020)
- Maucher, I. V. / Gelbe Liste (2019): Metamizol. (Abruf: 12/2020)
- Maucher, I. V. / Gelbe Liste (2019): Diclofenac. (Abruf: 12/2020)
- Kahle, C. / Gelbe Liste (2018): Tilidin. (Abruf: 12/2020)
- Horsthemke, S. / Gelbe Liste (2019): Etoricoxib. (Abruf: 12/2020)
- Horsthemke, S. / Gelbe Liste (2019): Morphin. (Abruf: 12/2020)
- Klein, S., Alnouri, N. / Gelbe Liste (2019): Fentanyl. (Abruf: 12/2020)
- AMBOSS (2020): Nicht-Opioid-Analgetika. (Abruf: 12/2020)