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Bund und Länder erzielen Durchbruch bei Krankenhausreform

Quelle: Agence-France-Presse
Letzte Aktualisierung: 10.07.2023 - 17:10 Uhr

Nach monatelangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte einer Krankenhausreform geeinigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Montag nach einem Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Berlin von einer "Revolution". Über den Sommer wollen beide Seiten einen konkreten Gesetzentwurf ausarbeiten, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Für eine Reihe von Kliniken kommt die Reform aber wohl zu spät.

Die Reform soll die Finanzierung der Krankenhäuser durch eine Abkehr vom System der Bezahlung nach behandelten Fällen neu regeln und durch eine stärkere medizinische Spezialisierung die Qualität erhöhen. Vor allem die kleineren Krankenhäuser sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen.

Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden, sagte Lauterbach. "Das nimmt den ökonomischen Druck weg." Die Vorhaltepauschalen können demnach aber nur Kliniken erhalten, die auch entsprechende Qualitätskriterien erfüllen. 

Die Reform sei auch eine "Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land", sagte der Minister. Sie helfe etwa vielen Häusern in Ostdeutschland, die nicht mehr auf genügend Behandlungsfälle kämen.

Die Länder sollen einen Anreiz erhalten, die Reform möglichst schnell umzusetzen. Sie können die entsprechenden Landesgesetze 2024 oder 2025 neu regeln. Im Jahr "x plus 1" gebe es dann die Vorhaltepauschale, sagte Lauterbach. Der Minister ging aber davon aus, dass bis dahin "noch sehr viele Kliniken in die Insolvenz gehen" und einige schließen werden, bis die Reform wirke.

Der Bund wird dies angesichts der Haushaltslage nach den Worten von Lauterbach wohl nicht abfedern können. Es werde zwar nochmal geprüft, aber er könne da "keine Hoffnungen machen", sagte er. Erst nach Umsetzung der Reform in den Ländern soll die Möglichkeit bestehen, Gelder aus einem Transformationsfonds zu erhalten.

Lauterbach kündigte zudem an, dass der Bund seinen Plan, vorhandene Daten zur Qualität von Kliniken zu veröffentlichen, im Alleingang umsetzen werde. Er hoffe, dass diese schon ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden könnten, sagte er. Ein Teil der Länder hält das für verfrüht.

Bayern stimmte gegen die Eckpunkte. Sie seien "unzureichend", erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Dies sei aber "keine Verweigerungshaltung", eine Reform sei nötig. Bayern werde nun prüfen, wie es sich "konstruktiv" in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen könne.

Schleswig-Holstein enthielt sich zudem. Als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz sagte Baden-Württembergs Ressortchef Manfred Lucha (Grüne), im weiteren Beratungsprozess werde noch "im Detail einiges zu besprechen" sein.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigte sich enttäuscht. Zwar gebe es nicht den zuvor befürchteten "radikalen Totalumbau", doch Lauterbach selber stelle fest, "dass es in den kommenden Monaten und Jahren zu vielen Insolvenzen kommen wird", sagte der DKG-Vorsitzende Gerald Gaß der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). Er forderte deshalb mehr Geld für die Kliniken.

Das Bündnis Klinikrettung verlangte einen Neustart bei der Erarbeitung der Krankenhausreform. Diese löse "kein einziges der grundlegenden Probleme der Krankenhäuser – Unterfinanzierung, Personalmangel, Klinikschließungen". 

Von den Krankenkassen kam Zustimmung. Die Reform sei "angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der offensichtlichen Qualitätsprobleme" nötig, erklärte die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Sie sah mit Blick auf die nun anstehende Ausarbeitung der Details "die Gefahr, dass zu viele Abstriche in Sachen Qualität gemacht werden, die auf Kosten der Patientinnen und Patienten gehen".

Der Sozialverband VdK begrüßte seinerseits, dass für Patientinnen und Patienten mehr Transparenz über die Behandlungsqualität von Kliniken geschaffen werden soll. Durch die Abkehr von der Bezahlung nach behandelten Fällen blieben ihnen auch "unnötige Eingriffe erspart".