Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der ambulanten Versorgung
Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für eine Reform der ambulanten Versorgung: Das Kabinett stimmte am Mittwoch dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zu. "Unser Gesundheitssystem braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben", erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Parallel zur Krankenhausreform sei die Reform der ambulanten Versorgung deswegen "zwingend notwendig". Das Gesetz zielt unter anderem auf eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung.
Hausärztinnen und -ärzten sollen dafür mehr finanzielle Spielräume bekommen: Geplant ist eine sogenannte Entbudgetierung, bisherige Honorarobergrenzen würden damit wegfallen. Die Arbeit der Hausärztinnen und Hausärzte werde attraktiver gemacht, betonte Lauterbach.
Gleichzeitig soll der Zugang zu Arztterminen leichter werden. Denn Patientinnen und Patienten müssten künftig nicht mehr allein aus Abrechnungsgründen jedes Quartal zum Arzt. Stattdessen würden Kapazitäten für akute Fälle frei. Lauterbach hofft auch darauf, dass es sich durch die wegfallenden Honorarbudgets für die Hausärzte wieder lohnt, mehr Patienten aufzunehmen.
Der Minister will mit seinem Gesetz weiter die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtern und den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie verbessern. Anträge auf solch eine Therapie sollen zudem künftig einfacher und flexibler möglich sein. Eine weitere Neuerung ist im Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), dem zentralen Selbstverwaltungsorgans im Gesundheitswesen, geplant: Pflegekräfte und Patientenvertreter sollen dort mehr Mitspracherechte bekommen.
Ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war die Einführung von Gesundheitskiosken. Diese sollten niedrigschwellige Anlaufstellen in ärztlich unterversorgten ländlichen Gebieten und strukturschwachen Stadtvierteln sein. Geplant war außerdem ein Förderprogramm für zusätzliche Medizinstudienplätze. Dies sorgte aber für starke Kritik der Krankenkassen, da auf diese Kosten im dreistelligen Millionenbereich zugekommen wären.
Lauterbach strich beide Vorhaben aus dem Gesetzentwurf, um das Gesetz nicht unnötig weiter aufzuhalten. Sie sollen jedoch im parlamentarischen Verfahren wieder in das Gesetz rein verhandelt werden.