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Mindestlohn für Pflege-Beschäftigte soll um bis zu 14 Prozent steigen

Quelle: Agence-France-Presse
Letzte Aktualisierung: 29.08.2023 - 11:41 Uhr

Die auf Mindestlohn-Niveau beschäftigten Pflegekräfte in Deutschland sollen ab kommendem Jahr deutlich mehr Geld bekommen. Der Pflege-Mindestlohn soll zum 1. Februar 2024 um bis zu 14 Prozent steigen: Auf eine entsprechende Empfehlung einigte sich die Pflegekommission einstimmig, wie die Bundesministerien für Gesundheit und Arbeit am Dienstag in Berlin mitteilten. Die Mindestlöhne für die Beschäftigten in der Altenpflege steigen dann - je nach Qualifizierungsgrad der Beschäftigten - auf 16,10 Euro bis 20,50 Euro pro Stunde.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Empfehlung. "Ich freue mich, dass die Pflegekommission einstimmig entschieden hat und wir den Pflegerinnen und Pflegern so zu deutlich mehr Lohn verhelfen", erklärte er. "Die Pflegerinnen und Pfleger müssen anständig bezahlt werden, denn gute Löhne helfen auch gegen den Fachkräftemangel."

Minister Heil will die Empfehlung der Kommission nun per Verfügung umsetzen. Sie gilt dann bundesweit. Der Pflegemindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegebetrieben - nicht hingegen für private Haushalte als Arbeitgeber: Hier gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.

Die Pflege-Mindestlöhne liegen deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Dieser liegt aktuell bei zwölf Euro und soll zum Jahreswechsel auf 12,41 Euro steigen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die Anhebung als "wichtigen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte". Sie sei "ein Zeichen der Anerkennung dafür, was Pflegende täglich leisten".

Zudem sprach sich die paritätisch besetzte Pflegekommission dafür aus, dass Beschäftigte in der Altenpflege einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr - bei einer Fünf-Tage-Woche - bekommen. Die Tarifempfehlung soll eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 haben.

Die Beauftragte des Bundesarbeitsministeriums für die Pflegekommission, Cornelia Prüfer-Storcks, begründete die kräftige Erhöhung auch mit der hohen Inflation und mit "wirtschaftlichen Unsicherheiten". Mit der Entscheidung der Pflegekommission werde "die Attraktivität des Pflegeberufs erneut erhöht, um mehr Personal für die Pflege zu gewinnen".

Die Pflege-Arbeitgeber befürchten durch die empfohlene Tarifanhebung hohe finanzielle Belastungen. Die Erhöhung stelle "das Äußerste des Leistbaren für die ohnehin massiv belasteten Betriebe" dar, erklärte der Vorsitzende des Pflege-Arbeitgeberverbands (bpa), Rainer Brüderle. "Jahrelange deutliche Lohnzuwächse und die Tariftreueregelung in der Altenpflege lassen die Pflegekommission als einen Anachronismus einer vergangenen Zeit erscheinen", kritisierte Brüderle, der selbst Mitglied der Kommission ist. 

Der Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, Christian Reuter, erklärte: "Diese Einigung ist richtig, verschärft jedoch die finanziellen Herausforderungen und Probleme in der Pflege massiv." Nötig sei "eine nachhaltige Regelung, die nicht wie bisher einseitig zu Lasten der Pflegebedürftigen und Einrichtungen geht". Hier sei nun der Gesetzgeber gefordert, "wirksame und sozial ausgewogene Lösungen insbesondere für die Pflegebedürftigen und Einrichtungen festzulegen".

Wie schon bei den letzten Empfehlungen der Pflegekommission sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde.

Aktuell liegen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte bei 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte bei 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte bei 17,65 Euro. 

Die Pflegebranche leidet unter Personalmangel. Examinierte Pflegefachkräfte verdienen in der Regel deutlich mehr als den Pflegemindestlohn.