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Neun Bundesländer fordern Einführung einer Steuer auf Softdrinks

Quelle: Agence-France-Presse
Letzte Aktualisierung: 18.06.2024 - 13:06 Uhr

Neun Bundesländer fordern eine Steuer auf zuckerhaltige Softdrinks in Deutschland. Sie bitten den Bund, eine "herstellerbezogene Abgabe" auf solche Getränke zu prüfen, wie aus dem Protokoll der jüngsten Verbraucherschutzministerkonferenz hervorgeht. Trotz freiwilliger Selbstverpflichtung und Zusagen der Industrie in Deutschland sei der durchschnittliche Zuckergehalt von Softgetränken in den vergangenen Jahren nicht in dem Maße gesunken, wie es für eine gesundheitsfördernde Ernährung erforderlich wäre, heißt es dort. 

Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung am Dienstag über die Forderung der Länder berichtet. Die Verbraucherschutzministerkonferenz unter dem Vorsitz Bayerns hatte vergangene Woche in Regensburg getagt. Die neun Bundesländer, die eine Steuer auf Softdrinks fordern, sind Brandenburg, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen.  

Auch Ernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte sich im vergangenen Jahr für die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke nach britischem Vorbild ausgesprochen. Gegen den Widerstand einer "kleinen und sehr finanzstarken Lobby" sowie der FDP innerhalb der Ampel-Koalition sei dies derzeit aber nicht machbar, sagte er im September dem "Spiegel".

In Großbritannien fällt seit 2018 auf Getränke ein Zusatzabgabe an, die sich nach der Menge des zugesetzten Zuckers richtet. Özdemir lobte diesen Ansatz: Zwar sei der Konsum der Getränke der britischen Verbraucher dadurch nicht gesunken, dafür hätten die Hersteller aber den Zuckergehalt ihrer Produkte gesenkt, sagte er dem Magazin.

Laut einer Anfang 2023 veröffentlichten Studie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) sank der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland in den Jahren 2015 bis 2021 um etwa zwei Prozent. Die Getränkeindustrie hatte sich 2018 allerdings freiwillig verpflichtet, den absatzgewichteten Zuckergehalt von Softdrinks von 2015 bis 2025 um 15 Prozent zu reduzieren.