FDP will Organspende auch bei Herz-Kreislauf-Stillstand ermöglichen
Zur Erhöhung der Zahl der Organspenden in Deutschland will die FDP-Fraktion im Bundestag eine Organspende auch bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand möglich machen – bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden. Dies geht aus dem Entwurf eines Positionspapiers hervor, das am Dienstag von der FDP-Fraktion beschlossen werden soll und der "Welt" vorlag.
Ziel der Ausweitung der Todesdefinition vom Hirn- auf den Herztod sei es, die in Deutschland geringe Zahl der Organspenden zu erhöhen. "Noch immer steht der Anzahl an Organspendern ein Vielfaches an Menschen auf der Warteliste gegenüber: Ende 2023 warteten 8716 Menschen auf ein rettendes Spenderorgan", sagte FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr der "Welt". Viele der Wartenden würden sterben, ohne je ein Spenderorgan zu erhalten.
Nur wenige Patienten erleiden auf der Intensivstation einen Hirntod, also den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen. Die meisten sterben an Herz-Kreislauf-Versagen. In vielen anderen europäischen Ländern und den USA sind Organspenden nach einem Herztod bereits erlaubt und führten teils zu einem Anstieg der Organspenden. In Deutschland gaben Mediziner in der Vergangenheit zu bedenken, die Feststellung des Herz-Kreislauf-Todes berge ein höheres Risiko für Fehldiagnosen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Initiator des heute zur Abstimmung stehenden Antrags, Andrew Ullmann, sieht aus medizinischer Sicht keinen Grund, auf dem Hirntod zu beharren: "Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand ist medizinisch mit dem Hirntod gleichzusetzen", erklärte er. "Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass der Herztod einfacher, aber dennoch sicher festzustellen ist. Der Aufwand zur Feststellung des Hirntods ist immens hoch und schränkt dadurch die Zahl der potenziellen Spender von vornherein ein."