Gesundheitsdaten: EU-Parlament stimmt für grenzübergreifende E-Akte und Rezepte
Wer im europäischen Ausland krank wird, soll künftig auch dort elektronische Rezepte einlösen können und Zugriff auf Patientenakten haben. Die Abgeordneten im Europaparlament stimmten am Mittwoch in Straßburg dafür, digitale Gesundheitsdaten grenzübergreifend verfügbar zu machen. Anonymisierte Daten zu etwa Krebs und seltenen Krankheiten sollen zudem in der Forschung und Gesetzgebung verwendet werden können.
Rezepte, kurze Patientenakten, Laborergebnisse und Befunde wie Röntgenbilder sollen demnach in allen EU-Ländern über eine digitale Plattform abgerufen werden können. Wer etwa ein Rezept vor dem Urlaub nicht mehr eingelöst hat, könnte künftig auch in Spanien in eine Apotheke gehen. Mit Einwilligung des Patienten könnte das dortige Personal das Rezept einsehen und das Medikament herausgeben.
Nationale Behörden sollen etwa zu Forschungszwecken anonymisierte Gesundheitsdaten grenzübergreifend freigeben können. Für besonders sensible Gesundheitsinformationen sollen Patientinnen und Patienten der Weitergabe explizit zustimmen. Die Nutzung der Daten für Werbung und Versicherungsbeiträge oder auf dem Arbeitsmarkt wird dem Entwurf zufolge verboten, die Daten dürfen zudem nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Verordnung werde "einen riesigen Nutzen für Patientinnen und Patienten bringen", erklärte die Europaabgeordnete Angelika Niebler (CSU). Bislang sei es schwierig, im medizinischen Notfall den behandelnden Arzt im Ausland über Vorerkrankungen oder Allergien zu informieren.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Europaparlament, Tiemo Wölken, sprach von einem "gelungenen Kompromiss", der sensible Daten schütze, aber gleichzeitig die Digitalisierung des Gesundheitswesens ermögliche. Das Gesetz könne zudem "Europa als Forschungs- und Innovationsstandort" stärken.
In Deutschland soll das digitale E-Rezept ab Januar zum verbindlichen Standard werden. Anstelle eines rosa Rezeptes aus Papier erhalten gesetzlich Versicherte beim Arzt dann ein elektronisches Pendant, das sie über ihre Gesundheitskarte, eine spezielle App oder einen ausgedruckten Code einlösen können. Die Bundesregierung plant zudem eine freiwillige elektronische Patientenakte, die 2025 eingeführt werden soll.
Für die EU-Pläne stimmten im Straßburger Parlament 516 der Abgeordnete, bei 95 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Das Gesetz geht nun in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten.