Lauterbach: Transparenzgesetz wird Patienten Auswahl von Kliniken erleichtern
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat im Bundestag mit Verweis auf die Verbesserung der Behandlungsqualität für das geplante Krankenhaus-Transparenzgesetz geworben. "Wir sind in der Pflicht, den Menschen zu helfen", sagte er am Donnerstag bei der ersten Debatte des Gesetzes. Dieses sieht vor, dass Informationen über Kliniken zukünftig online abrufbar sind. Die Krankenkassen begrüßten den Schritt mehrheitlich, Union und AfD äußerten Kritik.
17 Millionen Menschen würden im nächsten Jahr stationär in Krankenhäusern behandelt, betonte Lauterbach. Für diese sei mit die wichtigste Frage, in welche Klinik sie gehen. "Diese Frage müssen wir beantworten", sagte der SPD-Politiker. Zur Zeit würden die Menschen mit ihrer Entscheidung alleine gelassen, deshalb werde das geplante Gesetz gebraucht.
Geplant ist, dass Patientinnen und Patienten künftig in einem Online-Portal ablesen können, welche Kliniken welche und wie viele Eingriffe anbieten. Zudem sollen unter anderem die Komplikationsraten veröffentlicht werden.
Lauterbach verwies darauf, dass allein bei Brustkrebs die Sterblichkeit um 25 Prozent niedriger sei, wenn die Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung erfolge. Durch das Transparenzgesetz würden auch nicht - wie oft behauptet - kleine Krankenhäuser benachteiligt. Fachkliniken, die zum Teil klein seien, böten eine hervorragende Qualität, betonte der SPD-Politiker. Diese bekämen durch das geplante Online-Verzeichnis erst die entsprechende Würdigung.
Auf die im Vorfeld geäußerte Kritik, das Gesetz könnte zu vereinzelt leeren Kliniken führen, entgegnete Lauterbach: "Wir können Häuser nicht auf der Grundlage schlechter Qualität füllen." Dies sei "unethisch". Der Minister ergänzte, dass das Gesetz auch nicht zu mehr Bürokratie führen werde. Die Daten gebe es bereits, sie seien nur nie veröffentlicht worden.
Die Krankenkassen befürworteten das Vorhaben der Ampel-Koalition mehrheitlich - forderten aber die Veröffentlichung weiterer Daten. "Die Intention, für die Patientinnen und Patienten mehr Transparenz über die Behandlungsqualität von Krankenhäusern zu schaffen, begrüßen wir", erklärte Jürgen Malzahn vom AOK-Bundesverband. Es sollten jedoch auch Qualitätszertifikate medizinischer Fachgesellschaften im Verzeichnis gezeigt werden.
"Die Transparenz ist notwendig, um Patientinnen und Patienten bei einer für sie passenden, qualitätsorientierten Wahl fundiert zu unterstützen", bewertete der Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes der Kassen, Stefan Gronemeyer, das Gesetz. Nötig sei jedoch die Aufnahme von Informationen über Behandlungsfehler wie Patientenverwechslungen und unabsichtlich zurückgebliebenem OP-Material.
Der GKV-Spitzenverband forderte "deutlich mehr Informationen als jetzt bekannt". So müssten beispielsweise Angaben zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen und zu den Notfallstufen der Krankenhäuser in das Verzeichnis aufgenommen werden.
Kritik an dem geplanten Gesetz kam von der Union und der AfD. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), sprach von einem weiteren "bürokratischen Monster" und von "Datenfriedhöfen". Es gebe bereits Transparenz und online ein Klinik-Verzeichnis. Wer sich informieren wolle, könne dies schon jetzt tun.
Statt eines Transparenzgesetzes forderte Sorge, die Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen, von denen viele vor der Insolvenz stünden. Einen entsprechenden Antrag dazu brachte die Unionsfraktion ein.
Die AfD bezeichnete das Gesetz als "Schlag ins Gesicht für die Beschäftigten in den Krankenhäusern". Diese würden sich zunehmend beruflich umorientieren, erklärte die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum. Lauterbach solle stattdessen grundsätzliche Probleme wie eine Beendigung des Investitionsstaus bei den Kliniken angehen.