Mann tötet unheilbar kranke Frau: Französisches Gericht spricht 78-Jährigen frei
Ein Gericht in Frankreich hat einen Mann freigesprochen, der seine unheilbar kranke Ehefrau getötet hatte. Das Urteil sei aufgrund der "Zwangslage" ergangen, in der sich Bernard Pallot befunden habe, sagte am Mittwoch dessen Anwalt Frédéric Verra. "Ich bin kein Mörder", hatte der 78-jährige Pallot gesagt, bevor sich das Gericht in der Stadt Troyes südöstlich von Paris zu seiner Urteilsberatung zurückgezogen hatte.
Pallot hatte ausgesagt, er habe seiner Frau auf ihren Wunsch hin beim Sterben geholfen. Sterbehilfe ist in Frankreich jedoch illegal. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb acht Jahre Haft gefordert.
Der pensionierte Lehrer hatte im Oktober 2021 zunächst versucht, seine Frau durch eine Zyanid-Injektion in den Oberschenkel zu töten. Als dies nicht gelang, erwürgte er sie mit einem Elektrokabel.
Staatsanwalt Mickael Le Nouy sagte, Suzanne Pallot habe zwar an einer "unheilbaren Krankheit und mehreren Brüchen" gelitten. Die Ärzte hätten ihren Zustand jedoch nicht als lebensbedrohlich eingestuft. Bernard Pallot habe seine Tat als "Geste der Liebe" dargestellt, der Tod seiner Frau sei jedoch "brutal" gewesen.
Bernard Pallot sagte den Ermittlern, er habe seine Frau getötet, um "ihr Leid zu ersparen". "Die Methode mag ein wenig grausam erscheinen", sagte er über die Verwendung des Elektrokabels. "Aber ich hatte keine Wahl."
In der Nähe der Leiche der Frau hatte die Polizei eine Notiz mit dem Text gefunden: "Ich, Suzanne Pallot, noch bei klarem Verstand, bitte meinen Mann Bernard Pallot, mich endgültig von dem unheilbaren Leid zu erlösen, das ich ertrage."
Nach der Urteilsverkündung kritisierte Pallot die derzeitige Gesetzeslage in Frankreich. "Das Gesetz muss absolut geändert werden", sagte er. In Frankreich hatte das Parlament in diesem Jahr über einen umstrittenen Gesetzentwurf zu assistiertem Suizid debattiert.
In mehreren europäischen Ländern ist Sterbehilfe in den vergangenen Jahren in unterschiedlichem Maße legalisiert worden - so etwa in Belgien, den Niederlanden und Spanien. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2020 in einem Urteil ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgeschrieben. Ein entsprechendes Gesetz zum Schutz der Sterbewilligen und der Assistierenden gibt es aber bisher nicht.